Aufgabe des Kreditvermittlers

Die Aufgabe der Kreditvermittlung besteht darin, allen Unternehmen, Geschäftsführern, Handwerkern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Einzelunternehmern offen zu stehen, die Schwierigkeiten mit ihrer oder ihren Banken haben, um ihre Finanzierungsprobleme zu lösen.

Diese Maßnahme ist einerseits Teil des Belebungsplans der Wirtschaft, von der föderalen Regierung, und andererseits des föderalen Plans der KMU, von Sabine Laruelle, Ministerin der KMU und Selbstständigen, eingeführt.

Sie wurde dem CeFIP, dem Kenntniszentrum zur Finanzierung der KMU anvertraut.

Die Kreditvermittlung steht jedem Unternehmen offen, der Kreditvermittler kann über die Webseite, telefonisch unter der gebührenfreien Nummer oder schriftlich kontaktiert werden.

Ziel der föderalen Regierung ist es, einen effizienten Dienst zu bieten, der die Realwirtschaft stützt, und insbesondere die Struktur der KMU. Der Vermittlungsdienst ist unter gemeinsamem Einbezug aller betroffenen Akteure, einschließlich dem der Dach-, Berufs- und Fachorganisationen, eine unabdingbare Einrichtung für die wirtschaftliche Neuentfaltung des Landes.

Auf pragmatische Weise erfüllt der Kreditvermittler folgende Aufgabe:

  • Zur Verfügung stellen einer Anlaufstelle für alle Unternehmer, die Finanzierungsproblemen begegnen, und Begleitung absolut aller KMU, die mit einem Finanzierungsproblem konfrontiert sind. Die Devise lautet „Kein Unternehmen darf angesichts seiner Schwierigkeiten alleine gelassen werden“.
  • Analysieren der Akten und Prüfen der Situation auf konkrete Weise, um Lösungen immer dann vorzuschlagen, wenn dies möglich ist bzw. die Regierung über alle größeren nicht gelösten Problemen zu informieren und gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um diesen zu begegnen.
  • Erleichtern des Dialogs und Konzertation zwischen den Unternehmen und ihren Finanzorganismen.
  • Informieren über die Maßnahmen der öffentlichen Unterstützung der Wirtschaft und Konzertation mit den Organismen ad hoc.
  • Gegebenenfalls eine Vermittlerrolle mit den anderen öffentlichen Instanzen zu übernehmen (Finanzamt, Sozialversicherungsorganismen…)
  • Gewährleisten einer regelmäßigen Berichterstattung an die Behörden, die auch Anregungen und Empfehlungen enthält.